Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit
wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem
Reisevermittler zu Stande kommenden Vermittlungsvertrages.
Sie ergänzen die auf den
Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und
füllen diese aus.
1) Vertragsschluss
1.1 Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner
bestimmten Form. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt
zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Reisevermittlungsvertrag
als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.
1.2 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten
des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht
zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall
vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen
Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften über die
entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3 Für die Rechte und Pflichten des Kunden
gegenüber den Leistungsträgern der vermittelten Leistung gelten
ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere
Reise- oder Geschäftsbedingungen.
2) Allgemeine Vertragspflichten des
Reisevermittlers
2.1 Die vertragliche Leistungspflicht des
Reisevermittlers besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen,
in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags
notwendigen Handlungen entsprechend den Buchungsvorgaben. 2.2 Der
Reisevermittler ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden
abzuweichen, wenn er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass der
Kunde die Abweichung billigen würde.
2.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und
Auskünften haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der
vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der
Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.
2.4 Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte
haftet der Reisevermittler gemäß § 676 BGB nicht, es sei denn, dass ein
besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.5 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der
Reisevermittler nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der
angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.
3) Pflichten des Reisevermittlers bezüglich
Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
3.1 Der Reisevermittler unterrichtet den
Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden
ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist.
3.2 Ansonsten besteht eine entsprechende
Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere dem
Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen
Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht
bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reiseinformationen enthalten
sind.
3.3 Im Falle einer nach den vorstehenden
Bestimmungen begründeten Informationspflicht kann der Reisevermittler
ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde und
seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und in deren Person
keine Besonderheiten wie etwa Doppelstaatsbürgerschaft oder
Staatenlosigkeit vorliegen.
3.4 Entsprechende Hinweispflichten des
Reisevermittlers beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus
oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen,
branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen
ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.
3.5 Eine spezielle Nachforschungspflicht des
Reisevermittlers besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche
Vereinbarungen nicht. Der Reisevermittler kann seine Hinweispflicht auch
dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer
eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden
Informationsstellen verweist.
3.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften,
gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie
gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner
Mitreisenden.
3.7 Der Reisevermittler ist verpflichtet, den
Kunden darüber zu informieren, ob die von ihm vermittelten
Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.
3.8 Eine weitergehende Verpflichtung bezüglich
des Umfangs, den Deckungsschutz und den Versicherungsbedingungen von
Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine
anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit
Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine
Informationspflicht des Reisevermittlers insbesondere insoweit nicht,
als sich der Kunde aus ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des
Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den
Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen entsprechend
unterrichten kann.
3.9 Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen
für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumente ist der
Reisevermittler ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht
verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der
Reisevermittler ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm
entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und
den Kosten von Botendiensten oder einschlägiger Serviceunternehmen
verlangen. Der Reisevermittler kann für die Tätigkeit selbst eine
Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den
Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
3.10 Der Reisevermittler haftet nicht für die
Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen
Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den
verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände vom Reisevermittler schuldhaft
verursacht worden sind.
4) Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso,
Zahlungen
4.1 Der Reisevermittler ist berechtigt,
Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der
vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart
sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende
Anzahlungen kann der Reisevermittler unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen insbesondere des § 651 k BGB (Pflicht zur
Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen), erheben, wenn insoweit hierzu
eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
4.2 Soweit es den Vorgaben des vermittelten
Reiseunternehmens gegenüber dem Reisevermittler, insbesondere dem
Agenturvertrag zwischen Reiseunternehmen und dem Reisevermittler, in
gesetzlicher Weise entspricht, ist der Reisevermittler berechtigt, aber
nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder
teilweise für den Kunden zu verauslagen. Bei Pauschalreisen ist hierfür
Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen
Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB geschieht.
4.3 Die Regelung in Ziffer 4.2 gilt
entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige
gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten
Reiseunternehmens.
4.4 Der Reisevermittler kann Ersatz der ihm für die Vermittlung
entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder er
diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
4.5 Der Anspruch des Reisevermittlers auf Aufwendungsersatz umfasst auch
Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder
sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden
Bestimmungen in Ziffer 4.2 und 4.3 erfolgt sind.
4.6 Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers gegenüber kann
der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen,
insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages,
nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es
sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte
Verletzung von Vertragspflichten des Reisevermittlers ursächlich
geworden ist.
5) Selbstständige Vergütungsansprüche des Reisevermittlers
Global-Reisedienst gegenüber dem Kunden bedürfen einer entsprechenden
Vereinbarung und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen
Hinweises des Reisevermittlers. Insbesondere die nachfolgenden Aufwands-
und Buchungsgebühren finden Anwendung:
A) Bei der Vermittlung von alleinigen / separaten
Flugbeförderungsleistungen = 10% des Flugpreises, mindesten 18,- EUR.
B) Bei der Vermittlung von alleinigen / separaten Hotelreservierungen
und Buchungen = 10% des Leistungspreises, mindesten 18,- EUR.
C) Bei der Vermittlung jedweder Leistungen über nicht durch die
Global-Reisdienst autorisierte Buchungsportale = 10% des
Leistungspreises, mindestens 40,- EUR.
6) Reiseunterlagen
6.1 Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht,
Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die
dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere
Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa,
Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und
Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung
und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Reisevermittler über erkennbare
Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten
unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach,
so kann eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers bezüglich
eines hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen
Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB)
eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein.
7) Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber
den vermittelten Reiseunternehmen und Leistungsträgern
7.1 Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen
gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung
des Reisevermittlers auf die Erteilung aller Informationen und
Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere
die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.
7.2 Eine Verpflichtung des Reisevermittlers zur Entgegennahme und/oder
Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht.
Übernimmt der Reisevermittler die Weiterleitung fristwahrender
Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechzeitigen Zugang
beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachter Fristversäumnis.
7.3 Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten
Reiseunternehmens besteht gleichfalls keine Pflicht des Reisevermittlers
zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und
einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
8) Haftung des Reisevermittlers
8.1 Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht
nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat,
haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden
entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.
8.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung
haftet der Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst
nicht für Mängel der Leistungserbringung die dem Kunden im Zusammenhang
mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung
mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechen dem gesetzlichen
Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit der Reisevermittler
gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen
Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
8.3 Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der
schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den
vorstehenden Bestimmungen unberührt.
8.4 Soweit eine etwaige Pflichtverletzung des Reisevermittlers nicht
vertragliche Hauptpflichten des Reisevermittlers betrifft, ist dessen
Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
9) Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden
gegenüber dem Reisevermittler
9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs-
und/oder Vermittlungsleistung des Reisevermittlers hat der Kunde
innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierfür ausdrücklich
die Schriftform empfohlen.
9.2 Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der
vermittelten Reiseleistungen jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt,
an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen den Reisevermittler
begründenden Umstände Kenntnis erlangt.
9.3 Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen
gegenüber den Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu
erbringen hatten oder erbracht haben.
10) Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden
und dem Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.2 Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen.
10.3 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz
des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen
sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des
Reisevermittlers vereinbart.
D - 79576 Weil am Rhein
Hauptstr. 365
Tel. (+49) 07621 5838909
|